Was ist neu in iEnEV 6.0 gegenüber iEnEV 5.0?
- Berechnung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 16.10.2013
- Energieausweis nach EnEV 2014 (1:1-Formulare)
Zum 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 in Kraft getreten. Kernstück der Novelle ist die Stärkung des Energieausweises. So ist die energetische Qualität des Gebäudes grundsätzlich ab sofort auch in Immobilienanzeigen anzugeben. Zudem ist der Energieausweise nun unaufgefordert vorzulegen. Die energetischen Anforderungen für Neubauten werden allerdings erst zum 01.01.2016 um durchschnittlich 25 Prozent gegenäber der EnEV 2009 verschärft. Für Bestandsgebäude bleiben die Anforderungen im Falle von Sanierungen im Wesentlichen unverändert gegenüber der EnEV 2009. Die entsprechenden Änderungen, die auch mit einer weiteren Absenkung des Primärenergiefaktors für Strom verbunden sind, werden erst in einer späteren Fassung von iEnEV umgesetzt werden.
iEnEV wird wie bisher in drei Varianten angeboten.
Variantenvergleich
Funktion / Merkmal | iEnEV |
iEnEV |
iEnEV |
---|---|---|---|
Preis in € zzgl. USt. | - | 75,- | 125,- |
Heizperiodenbilanz (1) nach EnEV 2007 | x | - | - |
Referenzgebäudeverfahren nach EnEV 2014 | - | x | x |
Monatsbilanz nach EnEV 2014 | - | x | x |
Bestehende Gebäude | - | x | x |
Anlagenberechnung mit Standardwerten | x | x | x |
Anlagen-Expertenmodus (2) | - | x | x |
Energieausweis mit Modernisierungsempfehlungen | - | x | x |
Druckmanagement | - | x | x |
Datenbank (3) | - | - | x |
Beiblatt 1 zu DIN 4701-10 : 2007-02 | - | - | x |
(1) vereinfachtes Verfahren nur für Wohngebäude mit < 30 % Fensterflächenanteil (2) Berücksichtigung von Planungsdaten und Herstellerkennwerten bei der Berechnung der Anlagen (3) integrierte Verwaltung von Gebäude- und Anlagendaten inkl. Herstellerkennwerten und Planungsdaten |
Was war neu in iEnEV 5.0 gegenüber iEnEV 4.0?
- Berechnung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 29.04.2009
- Energieausweis nach EnEV 2009 inkl. Modernisierungsempfehlungen (1:1-Formulare)
- Integration der Berechnung des erneuerbaren Anteils nach dem EEWärmeG vom 15.07.2009
- Integration der Anrechnung von selbst genutzem und erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien
- Integration des Referenzgebäudeverfahrens
Zum 1. Oktober 2009 war die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 in Kraft getreten, mit der die EnEV 2007 um durchschnittlich 30 Prozent verschärft wurde.
Daneben wurde die Anforderung auf das sog. Referenzgebäudeverfahren umgestellt. Beim Referenzgebäudeverfahren wurde anhand eines Gebäudes gleicher Größe,
Geometrie und Ausrichtung mit definierten Eigenschaften für Gebäudehülle (Fenster, Fassade, Dach usw.) und Anlagentechnik (Wärmeerzeuger, Verteilung, Speicherung usf.) der Anforderungswert
berechnet. Dieser Anforderungswert war wie bisher ein Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf. Das konkrete Gebäude durfte wie bisher diesen Höchstwert nicht überschreiten. Das
Referenzgebäudever-fahren machte damit transparent, an welchem Standard die Anforderung der EnEV 2009 ausgerichtet wurde.
Was war neu in iEnEV 4.0 gegenüber iEnEV 3.1?
- Energieausweis inkl. Modernisierungsempfehlungen (1:1-Formulare)
- Berechnung nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 24.07.2007
- Berechnung nur noch für Wohngebäude (keine Nichtwohngebäude mehr)
- Integration von Beiblatt 1 zu DIN V 4701-10 vom Februar 2007
- Integration von Änderung A1 zu DIN V 4701-10 vom Dezember 2006
- Integration der Regeln des BMVBS für Bestandsanlagen
- Neues Blatt für Nebenrechnungen
- Berechung der CO2-Emissionen
Am 1. Oktober 2007 war die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 in Kraft getreten, mit der der Energieausweis auch für bestehende Gebäude eingeführt wurde. iEnEV 4.0 nahm diese neue EnEV und den mit ihr verbundenen Energieausweis in Bezug. Mit iEnEV 4.0 konnten allerdings nur noch Wohngebäude berechnet werden, da mit der EnEV 2007 das Rechenverfahren für Nichtwohngebäude auf die neue Norm DIN V 18599 umgestellt wurde.
Was war neu in iEnEV 3.1 gegenüber iEnEV 2.1?
- Berechnung nach der EnEV vom 02.12.2004
- zentrales Druckmanagement (nicht iEnEVfrei 3.1)
Was war neu in iEnEV 2.1 gegenüber iEnEV 2.0?
- Ausdruck der Konfigurationen für Gebäude, Anlagen und Expertenwerte (letzteres nicht iEnEVfrei 2.1)
- Anzeige und Ausdruck der einzelnen Bilanzen für Gebäude und Anlagen
- "Ergebnisse einblenden" bei der Anlagenkonfiguration auch für iEnEVfrei 2.1
- freie Eingabe der Heizkreistemperaturen (nicht iEnEVfrei 2.1)